Bedingungen für die Leistungen und Zertifizierung durch die Deutsches-Hygiene-Institut GmbH

I. Gegenstand und Leistungen

  1. Die folgenden Bedingungen gelten für Leistungen des Anbieters im Rahmen des digitalen Hygienemanagements und der Zertifizierung durch und die Nutzung des Hygiene-Zertifikats des Anbieters durch den Kunden.
  2. Art und Umfang der Leistungspflichten des Anbieters richten sich nach den vom Kunden einzelvertraglich vereinbarten Leistungsinhalten, die der Kunde aus der in der Anlage enthaltenen Leistungsbeschreibung auswählen kann.
  3. Rechte und Pflichten aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bestehen ausschließlich zwischen den Vertragsparteien.

II. Nutzungsrechte

  1. Dem Kunden wird für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung des von dem Anbieter vergebenen Hygiene-Zertifikats und der von dem Anbieter zur Verfügung gestellten Hygiene-Konzepte eingeräumt.
  2. Die Nutzung ist auf die das Unternehmen bzw. den Betrieb des Kunden, der von dem Anbieter zertifiziert wurde, beschränkt.

Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt:

  • das Hygiene-Zertifikat Dritten zur Nutzung zu überlassen oder diesen zugänglich zu machen; keine Dritten im Sinne dieser Vorschrift sind Mitarbeiter des Kunden, sofern sie das im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für den Kunden nutzen.
  • das Hygiene-Zertifikat, die Hygienekonzepte oder sonstige Inhalte oder Unterlagen des Anbieters (Texte, Videos, etc.) zu vervielfältigen, verbreiten, bearbeiten soweit die vorbenannten Handlungen nicht zur berechtigten Nutzung nach diesen Bedingungen erfolgt.

Die Verlinkung von Inhalten des Anbieters ist ausdrücklich untersagt.

III. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die in dem Hygienecheck geforderten und von dem Kunden erfüllten Bedingungen einzuhalten und ihre Einhaltung eigenverantwortlich zu überwachen.
  2. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass auch seine Mitarbeiter die ihm obliegenden Pflichten einhalten.
  3. Im Falle der Verletzung der Verpflichtungen gemäß vorstehenden Ziffern wird der Kunde den Anbieter unverzüglich über die Verstöße in Kenntnis setzen.

IV. Zertifizierung

  1. Der Anbieter wird dem Kunden im Falle der erfolgreichen Überprüfung der Hygiene-Konzepte sowie der fachlichen Eignung des durch den Kunden eingesetzten Personals gemäß der von der Deutsches-Hygiene-Institut GmbH erstellten individuellen Hygienecheckliste die Nutzung des von ihm vergebenen Hygiene-Zertifikats gestatten und ihn entsprechend zertifizieren.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden die Nutzung des Hygiene-Zertifikats und von Hinweisen auf seine Zertifizierung zu untersagen, wenn der Anbieter feststellen sollte, dass die Anforderungen für die Vergabe des Hygiene-Zertifikats nicht oder nicht mehr vorliegen.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der Voraussetzungen nach vorheriger Ankündigung eine Überprüfung der Einhaltung der Voraussetzungen in den Geschäfts- oder Praxisräumen des Kunden durchzuführen, wobei er auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht zu nehmen hat.

V. Datenverarbeitung und Datenschutz

Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Vertragsdurchführung Daten des Kunden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Zu diesem Zweck kann er im Rahmen des gesetzlich zulässigen die Daten auch an verbundene Unternehmen, externe Dritte oder sonstige Dienstleister weitergeben.

VI. Haftung

  1. Der Anbieter haftet dem Kunden im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung seiner Pflichten aus diesem Vertrag unbeschränkt.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit un-beschränkt.

    Im Übrigen haftet der Anbieter dem Kunden in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
  3. Eine verschuldensunabhängige Haftung wegen bei Vertragsschluss vorliegender Mängel ist ausgeschlossen. Eine Haftung gemäß den Ziffern 1. und 2. wird davon nicht berührt.
  4. Eine Haftung gegenüber Dritten aus einem Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist ausgeschlossen.
  5. Der Anbieter ist nicht für verlinkte externe Inhalte verantwortlich. Er übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit und haftet nicht für die Inhalte.

VII. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Vertragsbeginn ist der Tag des Zustande-kommens des Vertrages durch die Annahme des Angebots des Kunden durch den Anbieter.
  2. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Eine Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr setzt eine neuerliche Zertifizierung des Kunden voraus. Um die erforderliche Überprüfung durch den Anbieter zu ermöglichen, ist der Antrag auf Rezertifizierung am Tag des Ablaufs des Vertragszeitraums zu stellen. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, ist eine Neuzertifizierung erforderlich, für die dieselben Kosten wir für eine Erstzertifizierung anfallen.
  3. Während der Laufzeit des Vertrages gemäß vorstehender Ziffer 2. ist das Recht der Parteien zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Schriftform. Ziffer 3. S. 3 gilt entsprechend. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Anbieter ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde die ihm obliegenden Pflichten zur Einhaltung und Überwachung der Hygiene-Standards verletzt oder gegen die unter II. aufgeführten Nutzungsrechte verstößt. Maßgeblich für das Entstehen des Kündigungsrechts ist die Kenntnis des Anbieters von Verstößen gegen die vorstehenden Pflichten.

VIII. Entgelt und Zahlung

  1. Das Entgelt für die Nutzung des Hygienezertifikats durch den Kunden und die Leistungen des Anbieters ergeben sich aus den Preisangaben in der Leistungsbeschreibung. Nimmt der Kunde mehrere Leistungen in Anspruch, sind die Preise im Umfang der Inanspruchnahme zu addieren. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuern.
  2. Das Entgelt ist jährlich im Voraus zu zahlen und 14 Tage nach Rechnungsstellung durch den Anbieter zur Zahlung fällig.
  3. Die Zahlung kann erfolgen per
    • PayPal
    • Überweisung

IX. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien werden über vertrauliche Informationen Stillschweigen bewahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Vertrages fort. Diese Verpflichtung ist gleichermaßen auf Mitarbeiter wie Dritte zu übertragen, wenn diese Zugang zu vertraulichen Informationen haben.
  2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
  3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
    3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  4. Für den Fall der Verletzung der Pflichten aus Abs. 1 hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € zu zahlen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben davon unberührt.

X. Schlussbestimmungen

  1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
  3. Sind beide Parteien des Vertrages Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts so ist der Gerichtsstand Bochum.
  4. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so ändert dies an der Wirksamkeit der Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen nichts. Die Parteien werden sich bemühen eine der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Bestimmung zu vereinbaren.
  5. Sämtliche Anlagen zu diesen Nutzungsbedingungen sind Vertrags-bestandteil.

Anlage

Leistungsbeschreibungen und Entgelte

Besondere Beschreibungen zum Leistungsumfang der einzelnen Pakete und Entgelte

1. Hygiene-Checkliste

  • der Anbieter stellt online eine auf die Praxisart und -größe zugeschnittene Hygienecheckliste zur Überprüfung der Einhaltung der maßgeblichen Hygienestandards (entsprechend einer erweiterten Begehung durch Gesundheitsbehörden) zur Verfügung
  • der Anbieter erinnert optional im Rahmen des Hygienemanagements automatisch an regelmäßig wiederkehrende Aufgaben in der Umsetzung des Hygienekonzepts.

2. Zertifizierung

  • Zertifizierung des Kunden bei erfolgreicher Überprüfung des Vorliegens der Anforderungen an das Hygienekonzept und die fachliche Eignung der Mitarbeiter
  • Nutzung des Hygiene-Zertifikats in Geschäfts- oder Praxisräumen oder durch Hinweise in der Werbung

3. Vergütung

  • Das Entgelt für die erstmalige Zertifizierung beträgt für Zahnarztpraxen und medizinische Praxen, die Medizinprodukteaufbereitung betreiben 799,00 €; das gleiche gilt für eine Neuzertifizierung im Sinne der Ziffer V. 2. Das Entgelt für eine etwaige Rezertifizierung in den Folgejahren beträgt 499,00 € pro Jahr der Rezertifizierung.
  • Das Entgelt für die erstmalige Zertifizierung beträgt für medizinische Praxen, die keine Medizinprodukteaufbereitung betreiben 499,00 €; das gleiche gilt für eine Neuzertifizierung im Sinne der Ziffer V. 2. Das Entgelt für eine etwaige Rezertifizierung in den Folgejahren beträgt 299,00 € pro Jahr der Rezertifizierung.
  • Zusammenfassung der Entgelte:
    • 799,00 €im Jahr für die Erstzertifizierung für Zahnarzt- und Arztpraxen mit Medizinproduktaufbereitung und
    • 499,00 € für die Rezertifizierung in den Folgejahren
    • 499,00 € im Jahr für die Erstzertifizierung für Praxen ohne Medizinprodukteaufbereitung und
    • 299,00 € für die Rezertifizierung in den Folgejahren
  • Die aufgeführten Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
  • Mit den Entgelten nach dieser Ziffer 3. sind die Leistungen des Anbieters nach den Ziffern 1. und 2. dieser Anlage abgegolten.

4. Spenden bei Falschangaben, die zur Ausstellung des Zertifikats geführt und den Entzug des Zertifikats zur Folge haben

  • Ergeben vor Ort Kontrollen, dass Falschangaben zur Ausstellung des Zertifikats geführt haben, ist die zertifizierte Praxis verpflichtet innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung eine Spende an eine auf der Webseite der Deutschen-Hygiene-Institut GmbH aufgeführte Hilfsorganisation zu zahlen. Die Höhe dieser Spende beträgt 5000,00 Euro für Praxen mit Medizinprodukteaufbereitung und 2500,00 Euro für Praxen ohne Medizinprodukteaufbereitung. Gleichzeitig wird das Zertifikat entzogen, die Praxis wird aus der Praxissuchen-Datenbank des Deutschen-Hygiene-Instituts GmbH gelöscht und ist nicht mehr berechtigt online oder analog das Zertifikat und das Siegel des Deutschen-Hygiene-Instituts GmbH zu verwenden. Die Praxis hat erst nach 12 Monaten wieder die Möglichkeit sich neu zu zertifizieren.

5. Fortbildung (nach gesonderter Vereinbarung)

  • Fortbildung von Kunden und Mitarbeitern zur Einhaltung von Hygiene-Standards
  • Fortbildung von Kunden und Mitarbeitern über die Entwicklungen im Bereich der Hygiene im medizinischen Sektor
  • Die Fortbildung der Mitarbeiter ist nach Vereinbarung mit dem Anbieter gesondert zu vergüten und nicht in dem Entgelt für die Zertifizierung enthalten.